VERWENDUNG VON GASGERÄTE
Seit dem Jahr 2018 verlangen die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz, dass Gasgeräte, welche an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen eingesetzt werden, über die Vignette einer gültigen Gaskontrolle verfügen und der Betreiber vor Ort eine entsprechende Checkliste ausfüllt.
Mehr Informationen dazu in den Unterlagen: